Seit zwei Jahrzehnten schenken uns Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen ihr Vertrauen. Wir unterstützen sie umfassend bei laufenden Angelegenheiten, beraten sie bei bedeutenden Vermögensentscheidungen, gestalten ihre Nachfolgeplanung und begleiten sie bei Schenkungen sowie in persönlichen Angelegenheiten wie Eheschliessungen. Im Bereich der Ansiedlung beraten wir ausländische Privatpersonen und Gesellschaften, welche sich in der Schweiz ansiedeln wollen, in allen ausländerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen sowie bei der Ausgestaltung des Asset & Wealth Managements unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts.
Die Beratung von Privatkunden, Familien und Family Offices umfasst die Strukturierung und Verwaltung von international gestreuten Vermögenswerten sowie die Erbfolge-, Nachlass- und Vermögensplanung im In- und Ausland sowohl in Bezug auf private als auch auf geschäftliche Vermögenswerte und die Erbschaftsverwaltung, Testaments- und Willensvollstreckung im nationalen und internationalen Kontext.
Darüber hinaus vertreten wir Klienten in steuerstrafrechtlichen Verfahren ebenso wie bei der Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Unser besonderer Fokus im Steuerrecht liegt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten, die an andere Jurisdiktionen, wie zum Beispiel Deutschland oder Liechtenstein, anknüpfen. Zudem unterstützen wir Stifter und Stiftungen sowohl bei der Errichtung als auch bei laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen. Im Bereich internationaler Strukturen wie Stiftungen, Trusts, Anstalten oder Versicherungen vertreten wir Organe und Begünstigte bei der Klärung rechtlich ungeklärter Vermögenszuordnungen.