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Wirtschaftsrecht und Private Clients

  • Teambild Wirtschaftsrecht und Private Clients
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Wir bieten national und international tätigen Unternehmen und Privatpersonen umfassende Beratung und Vertretung in allen Belangen des Wirtschaftsrechts. Wir arbeiten lösungsorientiert, interdisziplinär, allein oder im Team und legen grosses Gewicht darauf, immer auch die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Klienten im Auge zu behalten.


Wir verfügen über grosse Erfahrung und praktisches Know-how im Bereich des Gesellschaftsrechts. Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auf alle Lebenszyklen eines Unternehmens von der Gründung über Fusions-, Verschmelzungs- und Abspaltungsvorgänge bis zur Restrukturierung und Liquidation. Wir unterstützen Gesellschaften und deren Organe sowie Private Equity- und Venture Capital Fonds bei Unternehmenskäufen und Co-Investments, bei der Aufsetzung von Organisationsstrukturen (einschliesslich Organisationsreglemente) sowie der Corporate Governance. Auf Ebene der Gesellschafter beraten wir bei der Erstellung von Aktionärsbindungs- und Gesellschafterverträgen.
Wir beraten regelmässig bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen und leisten in den verschiedensten Transaktionstypen schnell und effizient Unterstützung. Wir beraten und begleiten Privatpersonen, Holdinggesellschaften sowie Private Equity-Unternehmen als Käufer und Verkäufer in Share und Asset Deals, Restrukturierungen, Transaktionen gemäss Fusionsgesetz, Kooperationen und Joint Ventures. In sämtlichen Bereichen – von der rechtlichen Beratung über die steuerliche Strukturierung und Begleitung bis hin zur Bewertung, Prüfung und ganzheitlichen Betreuung – profitieren unsere Klienten von unserem integrierten Ansatz. Wir arbeiten dabei eng mit Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht, Kartellrecht, Immobilienrecht und Unternehmensbewertung zusammen. Durch unser Netzwerk führender Kanzleien in allen relevanten Jurisdiktionen sind wir weltweit auf allen Kontinenten präsent.
In einem komplexer werdenden regulatorischen Umfeld unterstützen wir unsere Klienten bei der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch im Bereich der Geldwäscherei. Als SRO-Mitglieder verfügen einzelne unserer Anwälte über eigene praktische Erfahrung als Finanzintermediäre, die in die Beratung von Finanzdienstleistern hinsichtlich des Umgangs mit ihren Kunden sowie Selbstregulierungsorganisationen und Kontrollstellen einfliesst.

Im Rahmen von Whistleblowing-Programmen werden wir von grösseren Unternehmen als unabhängige externe Meldestelle eingesetzt.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts im nationalen und internationalen Kontext. Unsere Kernkompetenzen im Bereich des Arbeitsrechts umfassen insbesondere Standardarbeitsverträge und massgeschneiderte Anstellungsvereinbarungen, Bonus-, Incentive- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Diskriminierungsschutz, Whistleblowing-Programme, Mutterschafts-/Vaterschaftsthemen, Kündigungen, Personalfragen bei Umstrukturierungen und bei Insolvenz.
Seit zwei Jahrzehnten schenken uns Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen ihr Vertrauen. Wir unterstützen sie umfassend bei laufenden Angelegenheiten, beraten sie bei bedeutenden Vermögensentscheidungen, gestalten ihre Nachfolgeplanung und begleiten sie bei Schenkungen sowie in persönlichen Angelegenheiten wie Eheschliessungen. Im Bereich der Ansiedlung beraten wir ausländische Privatpersonen und Gesellschaften, welche sich in der Schweiz ansiedeln wollen, in allen ausländerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen sowie bei der Ausgestaltung des Asset & Wealth Managements unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts.

Die Beratung von Privatkunden, Familien und Family Offices umfasst die Strukturierung und Verwaltung von international gestreuten Vermögenswerten sowie die Erbfolge-, Nachlass- und Vermögensplanung im In- und Ausland sowohl in Bezug auf private als auch auf geschäftliche Vermögenswerte und die Erbschaftsverwaltung, Testaments- und Willensvollstreckung im nationalen und internationalen Kontext.

Darüber hinaus vertreten wir Klienten in steuerstrafrechtlichen Verfahren ebenso wie bei der Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Unser besonderer Fokus im Steuerrecht liegt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten, die an andere Jurisdiktionen, wie zum Beispiel Deutschland oder Liechtenstein, anknüpfen. Zudem unterstützen wir Stifter und Stiftungen sowohl bei der Errichtung als auch bei laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen. Im Bereich internationaler Strukturen wie Stiftungen, Trusts, Anstalten oder Versicherungen vertreten wir Organe und Begünstigte bei der Klärung rechtlich ungeklärter Vermögenszuordnungen.