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Andreas Hauenstein

LL.M., Partner, Co-Leiter Dispute Resolution

Assistenz

Han Tran

ht@bmlaw.ch

Andreas Hauenstein ist Co-Leiter des Dispute Resolution Teams bei Baumgartner Mächler. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt er Unternehmen und Privatpersonen aus der Schweiz und dem Ausland, insbesondere aus England und den U.S.A., in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Andreas Hauenstein verfügt über eine ausgesprochen grosse Erfahrung bei der Führung von Zivilprozessen und nationaler sowie internationaler Schiedsverfahren (Swiss Rules, ICC, LCIA) jeder Grössenordnung und Komplexität.
  • 2009 Partner bei Baumgartner Mächler
  • 2008 Lax & Co LLP, London
  • 2006 Universität Zürich/Europa Institut (LL.M)
  • 2003 Mitarbeiter bei Baumgartner Mächler
  • 2003 Anwaltspatent
  • 2001 Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Zürich
  • 2000 Auditor am Bezirksgericht Zürich
  • 2000 Universität Zürich (lic. iur.)
  • Aktienrecht und weiteres Gesellschaftsrecht
  • Aktionärbindungsverträge (ABV)
  • Bankenrecht
  • Vertragsrecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wiedererlangung von Vermögenswerten (z.B. Betrugsfälle)
  • Nationales und internationales Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • Schweizerische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA), (ASA Profil ansehen)
  • Internationale Anwaltsvereinigung (IBA)
  • Vertretung von ehemaligen Aktionären der Credit Suisse bei der Überprüfungsklage nach Art. 105 FusG vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich.
  • Vertretung eines ausländischen Handelsunternehmens bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils und der Wiedererlangung von Vermögenswerten in der Schweiz.
  • Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Investitionen in zwei Schweizer Aktiengesellschaften vor Gericht.
  • Vertretung einer Privatperson in zwei Schiedsverfahren in erbrechtlichen Angelegenheiten (Swiss Rules).
  • Vertretung einer Privatperson in einer Streitigkeit aus einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) in einem Schiedsverfahren (Swiss Rules).
  • Experte für Schweizer Gesellschaftsrecht in einem Zivilprozess vor dem High Court of Justice in London.
  • Vertretung von Privatpersonen in einer vertraglichen Streitigkeit vor dem Schweizer Bundesgericht (Urteil 5A_579/2021).
  • Vertretung einer Partei in einer internationalen Handelsstreitigkeit in einem Schiedsverfahren in London (LCIA).
  • Beratung einer amerikanischen Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit einer Class Action in New York mit Schweizer Bezug.
  • Beratung einer englischen Anwaltskanzlei und englischer Liquidatoren bei der Anerkennung eines englischen Konkursdekrets und der Wiedererlangung von Vermögenswerten.
  • Punitive Damages im internationalen Zivilprozessrecht und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit,
    in: Veröffentlichungen aus dem Nachdiplomstudium Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Zürich und dem Europa Institut Zürich, Band 46, Zürich 2007.
  • Die Vollstreckbarerklärung der englischen Freezing order unter dem Lugano-Übereinkommen und das rechtliche Gehör,
    Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozessrecht (SZZP) 2/2007, S. 187 f.